Mit „Boulevard in der Altstadt“ hat die Basler Zeitung ihren Bericht zur Antwort der Regierung auf die Motion Mumenthaler betitelt. Die Regierung erläutert darin die verschiedenen Vorbehalte, die der in der Motion gewünschten „einheitlichen“ Larmstufenregelung und damit der Aufhebung der bisher besser geschützten Wohnzonen in der Grossbasler und Kleinbasler Altstadt entgegen stehen.
Und so lautet der Text der Basler Zeitung, den wir hier teilen:
Basel. In der Innenstadt soll die Verkehrsberuhigung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und für die Boulevard-Gastronomie genutzt werden. Deshalb fordert eine Motion von FDP-Grossrat Stephan Mumenthaler, in der Altstadt des Gross- und Kleinbasel einheitlich die Lärmempfindlichkeitsstufe 3 für Mischzonen einzuführen. Eine Petition «für eine belebte Altstadt Kleinbasel» will zudem, dass Boulevard-Gastronomiebetriebe zwischen Kaserne und Waisenhaus zugelassen und deren Betriebszeiten verlängert werden. Auch dies führt zur Forderung, den gesamten Perimeter der Lärmstufe 3 zuzuordnen.
Der Regierungsrat unterstützt das Kernanliegen der Motion, die Potenziale der Innenstadt optimal zu nutzen. Zu bedenken sei aber, dass die Innenstadt der Zone zur Wahrung des bestehenden Wohnanteils zugewiesen ist. Tatsächlich bewegen sich die Wohnanteile zwischen einem Viertel und weniger etwa in der Freien Strasse oder der Greifengasse und drei Vierteln und mehr wie am Heuberg oder um den Andreasplatz. Die Teilräume der Innenstadt, die heute der ruhigeren Lärmstufe 2 zugeordnet sind, würden überwiegend hohe Wohnanteile aufweisen.
Unterschiedliche Interessen
Bei der Festlegung der Öffnungszeiten für Boulevard-Restaurants würden die umweltrechtlichen Vorschriften über Einwirkung von Lärm eine Rolle spielen, deshalb müssten die realen Verhältnisse vor Ort in die Abwägung einbezogen werden. Eine unmittelbare Kopplung von Boulevard-Öffnungszeiten und Lärmempfindlichkeitsstufen sei deshalb nicht möglich. Bei einer Aufstufung würden auch die Grenzwerte für Gewerbe- und Verkehrslärm gelockert. Zudem könnten auch die speziellen Nutzungspläne für die Steuerung von Lärmemissionen genutzt werden. Der Regierungsrat möchte vertiefte Abklärungen durchführen und will nicht verpflichtet werden, im ganzen Gebiet die Lärmstufe 3 einzu;führen. Deshalb soll die Motion als unverpflichtender Anzug überwiesen werden.
Auch die Petition «für eine belebte Altstadt Kleinbasel» soll überwiesen werden, beantragt die Kommission. Ein Teil der Mitglieder erachte es allerdings als problematisch, dass die Petition sich «nur an den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert und dabei die Anliegen der Anwohnerschaft ausser Acht lässt». Eine generelle Anpassung der Lärmstufen würde deren Interessen widersprechen. Die Mehrheit der Kommission habe darauf hingewiesen, dass die Strassen der Altstadt stets belebt gewesen seien. Wünschenswert sei ein Austausch zwischen den Interessengruppen. ur
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Im Regierungsratsprotokoll vom 17. Januar hiess es dazu noch:
Der Regierungsrat hat
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Stephan Mumenthaler (FDP) betreffend „einheitliche Lärmempfindlichkeitsstufen für die verkehrsberuhigte Innenstadt“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt das Kernanliegen der Motion, die in Folge der jüngsten Verkehrsberuhigungsmassnahmen geschaffenen Potentiale für den Aufenthalt im öffentlichen Raum zu nutzen und dazu unter anderem die Boulevardgastronomie weiter zu verbessern. Eine unmittelbare Koppelung von Boulevardöffnungszeiten und dem Lärmempfindlichkeitsstufenplan ist allerdings nicht möglich. Es braucht deshalb noch vertiefte Abklärungen, wie und in welcher räumlichen Differenzierung das Anliegen der Motion am sinnvollsten erfüllt werden kann.