Hier der Text der Medienmitteilung:
Der Grosse Rat hat den Regierungsrat im März 2017 beauftragt, den Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) im Bereich der inneren Stadtmauer Gross- und Kleinbasel flächendeckend der Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III zuzuordnen. Damit soll die Belebung der Innenstadt durch Boulevardgastronomie unterstützt werden. Die entsprechende Planauflage findet zwischen dem 20. November und dem dem 19. Dezember statt.
Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan legt fest, wieviel Lärmimmissionen in einem Gebiet maximal zulässig sind. Der grösste Teil der Innenstadt befindet sich bereits heute in der für gemischt genutzte Gebiete üblichen Lärmempfindlichkeitsstufe III. Kleinere Teilgebiete z.B. am Nadelberg, Heuberg, Münsterplatz, Klingental oder an der Rheingasse befinden sich in der Stufe II, in der geringere Lärmimmissionen zulässig sind.
Mit der vorliegenden Planung soll die Innenstadt nun einheitlich der weniger empfindlichen Stufe III zugeordnet werden.
Die geplante Erhöhung der Empfindlichkeitsstufe führt in den betroffenen Gebieten zu mehr Spielraum für Lärmarten, für die im Bundesrecht Grenzwerte definiert sind, wie zum Beispiel Verkehrs- und Gewerbelärm. Die mit der Motion angestrebte Erleichterung für die Boulevardgastronomie und andere Nutzungen im öffentlichen Raum kommt indirekt zum Tragen: