E-Trottinette – Freud oder Leid?

Sicher haben Sie sich auch schon gewundert, wenn nicht genervt, wenn das Trottoir oder der Fussgängerstreifen von E-Trottinetten versperrt war.
Auch den SVP-Grossrat Beat K. Schaller hat das geärgert und es hat ihn bewogen, einen Vorstoss an die Basler Regierung einzureichen. Diese soll beantworten, wie die «Parkplatz-Misere» innerhalb von zwei Jahren behoben werden könnte. Einerseits müssten die Leute Umwege machen wegen der deplatzierten Scooter. Andererseits seien sie eine Gefährdung vor allem für Menschen mit Sehstörungen oder für Leute im Rollstuhl, denen sie im Weg stünden und zur Stolperfalle werden könnten, argumentiert Schaller.


Neben diesen rein praktischen Gründen führt Schaller auch ästhetische Gründe ins Feld. So würden die wild parkierten E-Trottinette das Stadtbild stören. Was Schaller von der Regierung hingegen nicht fordert, ist die Aufhebung von Autoparkplätzen zugunsten von Parkplätzen für Scooter. Ebenso ist er gegen ein generelles Verbot dieser Trottinette, obwohl deren Fahrer teilweise zu zweit oder rücksichtslos auf dem Trottoir fahren.
Schaller betrachtet diese Mikromobilität als Teil der künftigen Mobilität. Zudem könnten die E-Trottinette trotz Batterien und Stromverbrauch beim Umweltschutz punkten – etwa mit höherer Effizienz gegenüber Verbrennungsmotoren. Allerdings haben andere Untersuchungen den eScooter- Verleihsystemen ein eher schlechtes Zeugnis punkto Umwelt ausgestellt. Siehe Bild 2.

Bild 2 (https://www.tagesschau.de/inland/e-scooter-bilanz-101.html)

Falls der Grosse Rat den Vorstoss in naher Zukunft an die Regierung überweist, hat diese zwei Jahre Zeit, sich Umsetzungsmassnahmen zu überlegen. Das Begehren ist breit abgestützt. Neben Mitgliedern der SVP haben Schallers Vorstoss auch Politiker aus der LDP, der FDP, der Mitte, der SP und der Basta unterschrieben.
Quelle: https://www.bazonline.ch/basler-regierung-soll-scooter-von-den-trottoirs-verbannen-941146743875

Fragen zu e-Trottinetten in der Fussgängerzone

  1. Gelten für Elektrotrottinette die gleichen Vorschriften wie für normale Trottinette?
    Nein. Trottinette ohne Motor gehören zu den sogenannten «fahrzeugähnlichen Geräten». Für sie gelten andere Regeln: Man darf zum Beispiel mit ihnen auf dem Trottoir fahren.
  2. Darf jeder ein Elektrotrottinett fahren?
    Nein. Fahrer, die noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen nicht mit Elektrotrottinetten fahren. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen sie nur benutzen, wenn sie einen Führer-ausweis für ein Mofa besitzen.
  3. Wie müssen Elektrotrottinette ausgerüstet sein?
    Wie bei Velos oder Mofas sind eine Klingel, fest montierte Lichter hinten und vorn, ein Rückstrahler sowie eine Vorder- und eine Hinterradbremse vorgeschrieben.
  4. Muss man mit E-Trottinetten auf derStrasse fahren?
    Ja. Das Fahren auf Trottoirs, Fusswegen oder in Fussgängerzonen ist verboten. Auf öffentlichen Strassen sind nur Elektrotrottinette mit einer Motorleistungvon höchstens 0,50 Kilowattstunden und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern zugelassen.
  5. Darf man mit dem E-Trottinett den Fussgängerstreifen überqueren?
    Ja, das ist erlaubt. Allerdings nur im Schritttempo. Vortritt hat man aber nur, wenn man das Trottinett schiebt.
  6. Ist das Parkieren von E-Trottinetten auf dem Trottoir erlaubt?
    Ja, sofern kein Verbot signalisiert ist und für die Fussgänger mindestens 1,5 Meter Platz frei bleibt.
  7. Dürfen zwei Elektrotrottinette auf der Strasse nebeneinander fahren?
    Nein. Das Nebeneinanderfahren ist nur in Begegnungszonen und auf Velowegen erlaubt. Und nur dann, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer und Fussgänger behindert werden. Verboten ist ebenfalls, zu zweit auf einem Elektrotrottinett zu fahren.
  8. Welche Konsequenzen drohen bei Regelverletzungen?
    Die Polizei kann Bussen zwischen 20 und 120 Franken erlassen.
  9. Welche Versicherung zahlt, wenn der Fahrer eines E-Trottinetts einen Unfall verursacht?
    Für Sachschäden oder bei Verletzungen Dritter zahlt grundsätzlich der Unfallverursacher. Falls er eine Privathaftpfichtversicherung abgeschlossen hat, kommt sie für den Schaden auf.
  10. Ist bei einem Unfall auch der fehlbare Lenker versichert?
    Ja. Die Krankenkasse begleicht auch die Arzt- oder Spitalkosten des Unfallverursachers. Angestellte mit einem Pensum von mehr als 8 Stunden pro Woche sind über die betriebliche Unfallversicherung gegen Freizeitunfälle versichert. Diese kommt für die medizinischen Leistungen auf und zahlt auch die Taggelder aus. Bei grobfahrlässig verursachten Freizeitunfällen darf die Versicherung nur die Taggelder kürzen – die Arzt- und Spitalkosten muss sie vollumfänglich übernehmen.
    – Aus dem Konsumentenmagazin SALDO, Nummer 15, September 2022

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